OLG Köln - Beschluß vom 08.06.1988
11 W 26/88
Normen:
ZPO § 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 1988, 1388

Streitwert: Grundstück - Auflassung - (Eigentümer-) Grundschuld - Löschungsklage

OLG Köln, Beschluß vom 08.06.1988 - Aktenzeichen 11 W 26/88

DRsp Nr. 2001/5553

Streitwert: Grundstück - Auflassung - (Eigentümer-) Grundschuld - Löschungsklage

Der Wert einer Klage, die sich sowohl auf Auflassung des Grundstücks wie auch auf Löschung einer Eigentümergrundschuld richtet, wird in jedem Fall durch den Verkehrswert des Grundstücks begrenzt.

Normenkette:

ZPO § 6 ;
Fundstellen
JurBüro 1988, 1388