OLG Karlsruhe - Beschluß vom 14.01.1982
15 W 66/81
Normen:
ZPO § 6 ;
Fundstellen:
AnwBl 1982, 375
JurBüro 1982, 1402

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Belastungen

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 14.01.1982 - Aktenzeichen 15 W 66/81

DRsp Nr. 2001/5544

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Belastungen

Bei einer Klage auf lastenfreie Auflassung einer Eigentumswohnung ist deren Verkehrswert auch dann der Streitwert, wenn die Belastung diesen Wert weit übersteigt.

Normenkette:

ZPO § 6 ;

Gründe:

I.

Die Beschwerde der Beklagten ist nach § 25 Abs. 2 GKG, die des Rechtsanwalts Hansen nach § 9 Abs. 2 BRAGO zulässig. die Beschwerde der Beklagten erweist sich als begründet, die des Rechtsanwaltes Hansen als unbegründet.

Nach § 6 ZPO war der Streitwert nach dem Verkehrswert des Wohnungseigentums auf 98.000,-- DM festzusetzen.