OLG München - Beschluß vom 13.01.1981
5 W 2607/80
Normen:
GKG §§ 12, 15 Abs. 1 ; ZPO § 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 1981, 892
MDR 1981, 501

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Belastungen - Zurückbehaltungsrecht

OLG München, Beschluß vom 13.01.1981 - Aktenzeichen 5 W 2607/80

DRsp Nr. 2001/5567

Streitwert: Grundstück - Auflassung - Belastungen - Zurückbehaltungsrecht

1. Bei einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks ist der Verkehrswert des Grundstücks maßgebend (§§ 12 GKG, 6 ZPO, 15 Abs. 1 GKG); davon sind Belastungen des Grundstücks durch Hypotheken oder Grundschulden nicht abzuziehen. 2. Der Streitwert wird auch nicht dadurch vermindert, daß der Beklagte nur ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer wesentlich geringeren Gegenforderung einwendet.

Normenkette:

GKG §§ 12, 15 Abs. 1 ; ZPO § 6 ;

Gründe:

I.