OLG Bamberg - Beschluß vom 26.04.1983
4 W 7/87
Normen:
ZPO §§ 3, 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 1983, 1391
NdsRpfl 1983, 1071

Streitwert: Grundstück - Anweisung an Notar, die Auflassungsurkunde zum Vollzug vorzulegen - offener Restkaufpreis

OLG Bamberg, Beschluß vom 26.04.1983 - Aktenzeichen 4 W 7/87

DRsp Nr. 2001/5470

Streitwert: Grundstück - Anweisung an Notar, die Auflassungsurkunde zum Vollzug vorzulegen - offener Restkaufpreis

Der Wert einer Klage gegen die Grundstücksverkäufer, den Notar anzuweisen, die Auflassungsurkunde dem Grundbuchamt zum Vollzug vorzulegen, richtet sich nicht nach § 6 ZPO, da sie nicht die - bereits erfolgte - Auflassung selbst zum Gegenstand hat, sondern nach § 3 ZPO, wobei für die Höhe der noch offene Restkaufpreis maßgebend ist.

Normenkette:

ZPO §§ 3, 6 ;
Fundstellen
JurBüro 1983, 1391
NdsRpfl 1983, 1071