OLG Celle - Beschluss vom 24.07.2001
13 W 55/01
Normen:
GKG § 12 Abs. 1 ; ZPO § 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 291
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 4766/00

Streitwert für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage - selbständiges Unternehmen - Absatzverbund

OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2001 - Aktenzeichen 13 W 55/01

DRsp Nr. 2001/11199

Streitwert für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage - selbständiges Unternehmen - Absatzverbund

»Wird ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Unterlassung wettbewerbswidriger Werbung verklagt, so kann für den Streitwert von Bedeutung sein, dass dieses Unternehmen in einem u.a. durch gemeinsame Absatzstrategie gekennzeichneten Verbund mit anderen gleichartigen Unternehmen am Markt auftritt.«

Normenkette:

GKG § 12 Abs. 1 ; ZPO § 3 ;

Gründe: