LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 4766/00
Streitwert für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage - selbständiges Unternehmen - Absatzverbund
OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2001 - Aktenzeichen 13 W 55/01
DRsp Nr. 2001/11199
Streitwert für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage - selbständiges Unternehmen - Absatzverbund
»Wird ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Unterlassung wettbewerbswidriger Werbung verklagt, so kann für den Streitwert von Bedeutung sein, dass dieses Unternehmen in einem u.a. durch gemeinsame Absatzstrategie gekennzeichneten Verbund mit anderen gleichartigen Unternehmen am Markt auftritt.«