Die zulässige Beschwerde hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg.
Streitwert und Vergleichswert setzen sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen:
1. Vollstreckungsabwehrklage
36.719,92 Euro
2. Hilfswiderklage
36.719,92 Euro
3. Hilfsaufrechnung wg. Mängelbeseitigung
21.860,00 Euro
4. Hilfsaufrechnung wg. Schadensersatz
14.246,54 Euro
Gesamt
109.546,38 Euro.
Der Streitwert der Vollstreckungsabwehrklage richtet sich gemäß § 3 ZPO nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. Aufl., Rdn. 4907) und beträgt daher 36.719,92 Euro.
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