Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 24.02.2011 gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.02.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
I. Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten wenden sich mit der vorliegenden Streitwertbeschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.02.2011 (Bl. 30 d. A.).
Dem Streitwertbeschluss zu Grunde lag die Klageschrift mit den Anträgen,
festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die am 25.10.2010 zugegangene Kündigung nicht aufgelöst worden sei
und
2. mit dem Antrag, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung von mindestens 14.000,00 - aufzulösen.
Ausgehend von dem Bruttoeinkommen des Klägers in Höhe von 4.000,00 - monatlich hat das Arbeitsgericht den Streitwert durch den angegriffenen Beschluss auf 12.000,00 - festgesetzt und dabei den gestellten Abfindungsantrag nicht gesondert berücksichtigt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|