Die Antragstellerin, eine politische Partei, obsiegte im Ausgangsverfahren mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, ihr eine Sondernutzungserlaubnis gemäß Art.
In ihrer Streitwertbeschwerde vertritt die Antragstellerin demgegenüber die Ansicht, der Streitwert müssen entsprechend der Praxis anderer Verwaltungsgerichte auf 4.000,- DM festgesetzt werden.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|