Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 25.05.2010 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrensstreitwert 25.216,59 - und der Streitwert des Vergleichs 28.566,59 - beträgt.
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