I.
Die Parteien haben um die Löschung einer Sicherungsgrundschuld gestritten.
Die Kläger kauften 1998 vom Beklagten dessen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück in N. Sie übernahmen dabei die dinglichen Belastungen sowie die damit zusammenhängenden schuldrechtlichen Verpflichtungen. In Abt. II des Grundbuchs ist insoweit eine Reallast (Leibrente mit Wertsicherungsklausel) für die Eheleute C. eingetragen. Die Kläger verpflichteten sich nach dem Kaufvertrag, "Erklärungen dieser Gläubiger zu beschaffen, ausweislich derer der Verkäufer - vorbehaltlich der Eigentumsumschreibung auf den Käufer - aus der Schuldhaft den Gläubigern gegenüber entlassen wird".
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