Der Kläger hat die Beklagte aus einer Kaskoversicherung wegen behaupteten Diebstahls eines von ihm geleasten Fahrzeugs in Anspruch genommen. Nachdem das Landgericht seine Klage abgewiesen hatte, hat er in der Berufungsinstanz sein Klagbegehren unter anderem mit dem Antrag weiterverfolgt, die Beklagte zu verurteilen, ihn von Ansprüchen der Leasinggeberin, der Fa. BMW Leasing GmbH, aus Urteilen des Landgerichts Verden und des Oberlandesgerichts Celle einschließlich der zugehörigen Kostenentscheidungen freizuhalten. Vom Landgericht Verden war er zur Zahlung von DM 75.933,98 nebst Zinsen an die Leasinggeberin und voller Kostentragung verurteilt worden. Seine Berufung gegen dieses Urteil ist vom OLG Celle zurückgewiesen worden.
Einen weiterhin in zweiter Instanz gestellten Feststellungsantrag hat der Kläger zurückgenommen.
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