I.
Die Antragsgegnerin benutzte bei einem Verkaufsangebot über eine PC-Grafikkarte (Wert ca. EUR 5,-) auf dem Internet-Marktplatz eBay ein urheberrechtlich geschütztes Produkt-Lichtbild des Antragstellers. Der Antragsteller betreibt einen Online-Versandhandel für PC-Hardwarekomponenten unter Verwendung des von ihm gefertigen Lichtbildes.
Das Landgericht hat die vom Antragsteller beantragte einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen und den Streitwert nach dessen Angabe zunächst auf EUR 10.000,- festgesetzt. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hat das Landgericht den Streitwert im Wege der Abhilfe auf EUR 500,- reduziert.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|