OLG Koblenz - Beschluss vom 09.06.1989
5 W 374/89
Normen:
GKG § 12 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
wrp 1990, 643
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 07.04.1989

Streitwert für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses aus einem Verein

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.1989 - Aktenzeichen 5 W 374/89

DRsp Nr. 2006/6367

Streitwert für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses aus einem Verein

»Eine Feststellungsklage, die die Unwirksamkeit des Ausschlusses aus einem Idealverein zum Gegenstand hat, wird, auch wenn es sich um einen angesehenen PKW-Club handelt - Mitglieder können nur Besitzer eines bestimmten teuren Sportwagentyps sein -, mit einem Streitwert von 4.000,00 DM bewertet.«

Normenkette:

GKG § 12 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanz: LG Trier, vom 07.04.1989
Fundstellen
wrp 1990, 643