I.
Der Kläger beantragte die Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Stadtjugendamtes Rosenheim vom 9.4.1996 und eines Beschlusses des AG Nürnberg vom 4.8.1999 dahingehend, dass er statt 172 % des Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindesgeldes nur noch den Regelbetrag der jeweiligen Altersstufe nach §
Das AG Rosenheim hat mit Beschluss vom 30.9.2004 den Streitwert für das Verfahren auf Euro 1.261 festgesetzt, den es wie folgt berechnete: 172 % des Regelbetrags = Euro 338; Streitwert 13 x (Euro 338,00 - Euro 241).
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat gegen diesen Beschluss am 11.10.2004 Beschwerde eingelegt, der das AG Rosenheim nach Anhörung des Vertreters des Beklagten mit Beschluss vom 29.10.2004 nicht abgeholfen hat.
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