Streitwert für ein Beschwerdeverfahren betreffend die Eigentumsumschreibung für ein nicht verkehrsfähiges Grundstück in der ehemaligen DDR
KG, Beschluss vom 25.10.1994 - Aktenzeichen 1 W 4243/94
DRsp Nr. 2005/13216
Streitwert für ein Beschwerdeverfahren betreffend die Eigentumsumschreibung für ein nicht verkehrsfähiges Grundstück in der ehemaligen DDR
Der Gegenstandswert einer auf Umschreibung des Eigentums an einem wegen Eintragung eines unbefristeten Nutzungsrechts einer Privatperson nicht verkehrsfähigen Grundstücks im Beitrittsgebiet ist einem 80%igen Abschlag vom Bodenwert zu bemessen, da das Grundstück nicht am allgemeinen Grundstücksmarkt teilnehmen, sondern nur an den Nutzungsberechtigten veräußert werden kann.