KG - Beschluss vom 25.10.1994
1 W 4243/94
Normen:
KostO § 19 § 30 § 131 Abs. 2 ; ZGB-DDR § 287 ;
Fundstellen:
NJ 1995, 430

Streitwert für ein Beschwerdeverfahren betreffend die Eigentumsumschreibung für ein nicht verkehrsfähiges Grundstück in der ehemaligen DDR

KG, Beschluss vom 25.10.1994 - Aktenzeichen 1 W 4243/94

DRsp Nr. 2005/13216

Streitwert für ein Beschwerdeverfahren betreffend die Eigentumsumschreibung für ein nicht verkehrsfähiges Grundstück in der ehemaligen DDR

Der Gegenstandswert einer auf Umschreibung des Eigentums an einem wegen Eintragung eines unbefristeten Nutzungsrechts einer Privatperson nicht verkehrsfähigen Grundstücks im Beitrittsgebiet ist einem 80%igen Abschlag vom Bodenwert zu bemessen, da das Grundstück nicht am allgemeinen Grundstücksmarkt teilnehmen, sondern nur an den Nutzungsberechtigten veräußert werden kann.

Normenkette:

KostO § 19 § 30 § 131 Abs. 2 ; ZGB-DDR § 287 ;
Fundstellen
NJ 1995, 430