LAG Köln - Beschluss vom 26.06.2007
7 Ta 75/07
Normen:
RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 ; BetrVG § 37 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 23.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 BV 139/06

Streitwert für Beschlussverfahren um Freistellung von Bebtriebsratsmitgliedern zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen

LAG Köln, Beschluss vom 26.06.2007 - Aktenzeichen 7 Ta 75/07

DRsp Nr. 2007/17737

Streitwert für Beschlussverfahren um Freistellung von Bebtriebsratsmitgliedern zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen

»1. Der Antrag in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, der darauf gerichtet ist, ein bestimmtes BR-Mitglied während einer bestimmten Zeit für die Teilnahme an einer bestimmten Schulungsveranstaltung "von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen", ist vermögensrechtlicher Natur. Der Streitwert entspricht den Vergütungsansprüchen des BR-Mitglieds für die Dauer der Schulungsteilnahme.2. Erst recht handelt es sich bei der Forderung nach Erstattung der Schulungskosten um eine vermögensrechtliche Streitigkeit.«

Normenkette:

RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 ; BetrVG § 37 Abs. 2 ;

Gründe: