ArbG Wuppertal, vom 16.05.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 72/89
Streitwert: Erforderlichkeit der Betriebsratschulung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.1990 - Aktenzeichen 7 Ta 217/90
DRsp Nr. 2002/8945
Streitwert: Erforderlichkeit der Betriebsratschulung
Der Gegenstandswert für ein um die Erforderlichkeit einer einwöchigen Schulungsveranstaltung geführtes Beschlussverfahren ist im Regelfall mit 6.000,-- DM anzunehmen.