OLG Saarbrücken - Beschluß vom 06.12.1978
4 U 233/75
Normen:
ZPO § 6 ;
Fundstellen:
AnwBl 1979, 153

Streitwert: Erbbaurecht - Rückübertragung - Zug-um-Zug - Gebäude - Herausgabe - Räumung

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 06.12.1978 - Aktenzeichen 4 U 233/75

DRsp Nr. 2001/5582

Streitwert: Erbbaurecht - Rückübertragung - Zug-um-Zug - Gebäude - Herausgabe - Räumung

Ist in der Berufungsinstanz nur noch die Zahlung Zug um Zug gegen Rückübertragung des Erbbaurechts und Räumung sowie Herausgabe von Gebäuden streitig, dann entspricht der Streitwert dem Wert der geforderten Gegenleistungen, begrenzt durch den Wert der Klageforderung.

Normenkette:

ZPO § 6 ;

Tatbestand: