Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 14.09.2015 -
Die Beschwerde ist begründet.
Die Parteien haben mit der in Nr. 1 a) des gerichtlich festgestellten Vergleichs getroffenen Aufhebungsvereinbarung eine Unsicherheit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses beigelegt, was zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts in Höhe des Vierteljahresverdienstes der Klägerin führt.
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