Die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten der Streithelferin Ziff. 2 gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Heilbronn vom 04.04.2016 -
zurückgewiesen.
II.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Prozessbevollmächtigten der Streithelferin Ziff. 2 begehren mit der Streitwertbeschwerde die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts.
Mit Schriftsatz vom 29.05.2015 erhob die Klägerin Klage gegen die Beklagte auf Zahlung von 125.465,70 € zzgl. Zinsen wegen eines Transportschadens.
Mit Schriftsatz vom 16.06.2015 zeigte die Beklagte ihre Verteidigungsbereitschaft an und verkündete der Firma L... mbH, der Streithelferin Ziff. 1, den Streit mit der Aufforderung dem Rechtsstreit aufseiten der Beklagten beizutreten.
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