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2003
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 11.12.2003
I-5 W 48/03
Normen:
ZPO
§
3
§
406
;
GKG
§
25
Abs.
2
S. 2 (a.F.) ;
Fundstellen:
MDR 2004, 1083
NZBau 2004, 557
OLGReport-Düsseldorf 2004, 372
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen
1 O 553/00
Streitwert eines Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen
OLG Düsseldorf,
Beschluss
vom 11.12.2003
- Aktenzeichen I-5 W 48/03
DRsp Nr. 2005/7192
Streitwert eines Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen
Der Streitwert eines Verfahrens über die Ablehnung eines Sachverständigen bemißt sich in der Regel nach einem Drittel des Hauptsachewertes.
Normenkette:
ZPO
§
3
§
406
;
GKG
§
25
Abs.
2
S. 2 (a.F.) ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen
1 O 553/00
Fundstellen
MDR 2004, 1083
NZBau 2004, 557
OLGReport-Düsseldorf 2004, 372
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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