Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 04.11.2014 -
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.499,94 € festgesetzt.
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