Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 14. Januar 2010 gegen den Streitwertbeschluss der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin vom 7. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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