OLG Köln - Beschluß vom 26.06.1998
19 W 17/98
Normen:
ZPO §§ 3, 6 ;
Fundstellen:
OLGR-Köln 1999, 15
OLGReport-Köln 1999, 15
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 222/98

Streitwert eines Rechtsstreites um ein Rückkaufsrecht

OLG Köln, Beschluß vom 26.06.1998 - Aktenzeichen 19 W 17/98

DRsp Nr. 1999/1120

Streitwert eines Rechtsstreites um ein Rückkaufsrecht

»Der Streitwert eines Rechtsstreites um ein Rückkaufsrecht an einem Grundstück bemißt sich nach dem Interesse des Klägers an dessen Wiedererlangung. Dieses kann auch geringer sein als der Verkehrswert.«

Normenkette:

ZPO §§ 3, 6 ;

Gründe: