Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird 15.670,68 € festgesetzt. Es ist ein Vergleichsmehrwert in Höhe von 1.567,04 € entstanden, so dass der Wert des Vergleichs insgesamt 17.237,72 € beträgt.
I. Die Klägerin hat im Verfahren vor dem Landgericht von dem Beklagten die Räumung einer bestimmten Wohnung verlangt. Die Klägerin hatte diese Wohnung an die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband F. e.V. vermietet. Der Beklagte war Untermieter.
Zwischen den Parteien war streitig, ob der Klägerin ein Räumungsanspruch zustand.
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