Auf die Streitwertbeschwerde der Antragsgegner wird die Streitwertfestsetzung des Landgerichts unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 850.000,- EUR festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf denselben Betrag festgesetzt.
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