LAG Köln - Beschluss vom 20.08.2015
11 Ta 247/15
Normen:
§§ 23, 33 RVG; § 100 ArbGG;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 15.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 54/15

Streitwert eines Beschlussverfahrens auf Einsetzung einer Einigungsstelle

LAG Köln, Beschluss vom 20.08.2015 - Aktenzeichen 11 Ta 247/15

DRsp Nr. 2015/19145

Streitwert eines Beschlussverfahrens auf Einsetzung einer Einigungsstelle

Der Streitwert für die Einsetzung einer Einigungsstelle ist regelmäßig mit dem Ausgangswert des § 23 III 2 RVG festzusetzen.

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Beteiligten zu 1) gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.06.2015 - 5 BV 54/15 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

§§ 23, 33 RVG; § 100 ArbGG;

Gründe

Die nach § 33 RVG statthafte und form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist unbegründet.