Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung des Landgerichts in der Fassung des Beschlusses vom 9.2.2016 geändert. Der Streitwert für die Zeit bis zum 17.9.2015 wird auf 16.850 € festgesetzt. Im Übrigen bleibt der Beschluss unverändert.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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