Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 01.02.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Herford vom 18.01.2010 abgeändert.
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 3.168,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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