1. Auf die Beschwerden der Klägerin, der Prozessbevollmächtigten der Beklagten und der Prozessbevollmächtigten der Nebenintervenientin zu 2. werden die Beschlüsse des Landgerichts Schwerin vom 25.10.2007 und 23.01.2008 abgeändert und neu gefasst:
a. Der Gesamtstreitwert des Rechtsstreits in der Hauptsache wird auf € 10.622.077,13 festgesetzt.
Dieser setzt sich aus folgenden Einzelstreitwerten zusammen:
Kostenvorschuss Mängelbeseitigung | € 5.392.487,20 |
Feststellungsantrag für Folgeschäden | € 100.000,00 |
Minderung | € 1.289.733,70 |
Schadensersatz (Unterlagen) |
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