Die Beschwerde der Prozessverteter der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss im Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 9.09.2011 wird zurückgewiesen.
Gerichtliche Gebühren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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