OLG Hamm - Beschluss vom 12.11.2009
10 W 105/09
Normen:
ZPO § 3; ZPO § 9;
Vorinstanzen:
AG Rahden, vom 09.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Lw 57/08

Streitwert einer Klage auf Übertragung von Zahlungsansprüchen nach der GAP-Reform auf den Nachpächter

OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.2009 - Aktenzeichen 10 W 105/09

DRsp Nr. 2009/27082

Streitwert einer Klage auf Übertragung von Zahlungsansprüchen nach der GAP-Reform auf den Nachpächter

Der Streitwert einer Klage auf Übertragung von Prämien nach der GAP-Reform auf den Nachpächter bestimmt sich nach dem 3 1/2fachen Jahreswert des Bezug abzüglich eines Abschlages von 20 % für Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe der Betriebsprämien.

Tenor:

Der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Rahden - vom 09.09.2009 wird abgeändert.

Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 20.886,49 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 3; ZPO § 9;

Gründe:

I.

Der Kläger hatte zunächst vom Beklagten in dem Verfahren 4 Lw 25/07 Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Rahden - die nachträgliche Anpassung von mit dem Beklagten geschlossener Landpachtverträge begehrt. Der Beklagte sollte danach verpflichtet sein, ihm zugeteilte Zahlungsansprüche für Acker- und Grünland mit einer Fläche von 27,8658 ha auf ihn oder aber einen nachfolgenden Pächter zu übertragen. Dabei war der Kläger von Zahlungsansprüchen für 1 ha in Höhe von 350,00€ ausgegangen. Die verpachteten Flächen wurden ausschließlich als Ackerland genutzt.