Der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Rahden - vom 09.09.2009 wird abgeändert.
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 20.886,49 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Der Kläger hatte zunächst vom Beklagten in dem Verfahren 4 Lw 25/07 Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Rahden - die nachträgliche Anpassung von mit dem Beklagten geschlossener Landpachtverträge begehrt. Der Beklagte sollte danach verpflichtet sein, ihm zugeteilte Zahlungsansprüche für Acker- und Grünland mit einer Fläche von 27,8658 ha auf ihn oder aber einen nachfolgenden Pächter zu übertragen. Dabei war der Kläger von Zahlungsansprüchen für 1 ha in Höhe von 350,00€ ausgegangen. Die verpachteten Flächen wurden ausschließlich als Ackerland genutzt.
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