Auf die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Einzelrichters der 25. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 11.11.2010 -
a b g e ä n d e r t.
Der Streitwert wird auf 20.324,86 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. Die Klägerin hat vor dem Landgericht Ansprüche auf Ersatz ihr entstandenen Schadens aus einer Kapitalanlage geltend gemacht. Sie hat 16.000,00 € als Schadensersatz im Hinblick darauf verlangt, dass sie im August 2005 einen entsprechenden Bargeldbetrag an den Beklagten übergeben hatte. Ferner hat sie - nach zwischenzeitlicher teilweiser Zurücknahme der Klage - Zinsen aus dieser Schadensersatzforderung begehrt i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich aus 16.000,00 € seit 01.09.2009.
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