I. Mit einer Ende Mai 1998 bei Gericht eingegangenen Klage verlangte die Klägerin von ihrem getrennt lebenden Ehemann eine Nutzungsentschädigung für das im gemeinsamen Eigentum stehende Haus von monatlich 427,88 DM für die Zeit ab Juli 1997 und für die Zukunft. Sie hat dementsprechend die Anträge angekündigt, den Beklagten zu verurteilen, an sie
1. 4.697,88 DM (Rückstände für elf Monate) und
2. ab Juni 1998 monatlich 427,08 DM zu zahlen.
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