Die Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Heidelberg vom 8. April 2016 -
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der in Ziffer 1 benannte Streitwertbeschluss dahin abgeändert, dass der Gebührenstreitwert des ersten Rechtszugs auf EUR 62.727,54 festgesetzt wird.
I.
Die Parteien streiten in einem Berufsunfähigkeitsversicherungsprozess um die Festsetzung des Gebührenstreitwerts für den ersten Rechtszug.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|