Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main vom 30.12.2009 abgeändert.
Der Gebührenstreitwert wird auf 65.442,60 EUR festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde des Klägers gegen den vom Landgericht festgesetzten Streitwert ist begründet.
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