Auf die Beschwerde des Klägers vom 07. Juli 2010 wird der Streitwertbeschluss der Zivilkammer 25 des Landgerichts Berlin vom 15. Juni 2010 abgeändert:
Der Streitwert für den Klageantrag zu 2) wird auf 5.666,16 EUR festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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