OLG Celle - Beschluß vom 05.09.2000
4 W 165/00
Normen:
GKG (1975) § 25 Abs. 3 ; GKG (2004) § 68 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; KostO § 68 ;
Fundstellen:
JurBüro 2000, 645
MDR 2000, 1456
NJW-RR 2001, 712

Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung

OLG Celle, Beschluß vom 05.09.2000 - Aktenzeichen 4 W 165/00

DRsp Nr. 2004/6348

Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung

Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung ist der Streitwert auf die vom Beklagten geltend gemachte Restforderung zuzüglich 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechtes festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Änderung der Rechtsprechung im Anschluss an BVerfG NJW-RR 2000, 946).

Normenkette:

GKG (1975) § 25 Abs. 3 ; GKG (2004) § 68 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; KostO § 68 ;
Fundstellen
JurBüro 2000, 645
MDR 2000, 1456
NJW-RR 2001, 712