Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung
OLG Celle, Beschluß vom 05.09.2000 - Aktenzeichen 4 W 165/00
DRsp Nr. 2004/6348
Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung
Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung ist der Streitwert auf die vom Beklagten geltend gemachte Restforderung zuzüglich 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechtes festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Änderung der Rechtsprechung im Anschluss an BVerfG NJW-RR 2000, 946).