In dem Rechtsstreit wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.7.2010 auf die sofortige Beschwerde des Klägervertreters abgeändert und der Gebührenstreitwert für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt festgesetzt:
- bis 28.6.2010 | 85.311,- €, |
- ab 29.6.2010 | 65.305,- €. |
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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