LG Berlin, vom 21.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 36 O 132/02
Streitwert einer Klage auf Auflassung oder Herausgabe eines Grundstücks
KG, Beschluss vom 23.08.2002 - Aktenzeichen 12 W 202/02
DRsp Nr. 2005/7056
Streitwert einer Klage auf Auflassung oder Herausgabe eines Grundstücks
Der Streitwert einer Klage auf Auflassung oder Herausgabe eines Grundstücks richtet sich in den Fällen, in denen der Anspruchsgegner lediglich ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer Gegenforderung entgegen setzt, nicht nach dem Verkehrswert des Grundstücks, sondern nach der Höhe der streitigen Gegenforderung.