Die Beschwerde der Beklagtenvertreter gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Regensburg vom 08.09.2010 -
I. Die Kläger begehren mit ihrer Klage von der Beklagten die Auflassung eines Grundstücks (Reihenhausparzelle) und die Bewilligung der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch.
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