Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 29. Juli 2010 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 18. August 2010 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Streitwert bis zu 10.000 € beträgt.
A.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|