Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 05.05.2014 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 09.04.2014 abgeändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 238.590,00 € festgesetzt.
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