1. Auf die weitere Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger zu 1-5 wird der Beschluss des Landgerichts Bamberg vom 25.05.2010 abgeändert.
2. Die Beschwerde der Beklagten vom 08.06.2009 gegen den Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 02.03.2009 wird zurückgewiesen.
3. Die weitere Beschwerde der Beklagten vom 25.06.2010 gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Bamberg vom 25.05.2010 wird zurückgewiesen.
4. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I. Die Kläger zu 1-5, Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, haben mit ihrer beim Amtsgericht Bayreuth gegen die übrigen Miteigentümer erhobenen Klage begehrt, vier in der Eigentümerversammlung vom 20.12.2007 gefassten Beschlüsse für ungültig zu erklären.
Das Amtsgericht hat der Klage mit Urteil vom 02.03.2009 teilweise stattgegeben und die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben (Bl. 217-237 d.A.).
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