OLG Bamberg - Beschluß vom 02.02.1983
1 W 124/82
Normen:
BGB §§ 812, 951 ; ZPO § 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 1983, 819

Streitwert: Eigentum - Feststellungsklage - Wertminderung wegen Schwarzbauten

OLG Bamberg, Beschluß vom 02.02.1983 - Aktenzeichen 1 W 124/82

DRsp Nr. 2001/5471

Streitwert: Eigentum - Feststellungsklage - Wertminderung wegen Schwarzbauten

1. Soweit von der Klage ein Eigentumsanteil an einem Grundstück betroffen wird, ist für den Streitwert der diesem Anteil entsprechende Verkehrswert des gesamten Grundstücks maßgebend, weil eine Zuweisung des Eigentums an gegenständlich abgrenzbaren Teilen des Grundstücks mit der Übertragung eines Grundstücksteils nicht verbunden ist. 2. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß das Grundstück mit Gebäuden versehen ist, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden, was hinsichtlich der Streitwertbestimmung jedenfalls dann nicht übergangen werden kann, wenn mit behördlichen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Baulichkeiten zu rechnen ist.

Normenkette:

BGB §§ 812, 951 ; ZPO § 6 ;

Hinweise:

Anmerkung:

E. Schneider, KostRsp ZPO § 6 Nr. 83

Fundstellen
JurBüro 1983, 819