Streitwert: Drittwiderspruchsklage - mehrere Vollstreckungsgläubiger
OLG München, Beschluß vom 23.06.1977 - Aktenzeichen 25 W 1485/77
DRsp Nr. 2001/5569
Streitwert: Drittwiderspruchsklage - mehrere Vollstreckungsgläubiger
Richtet sich die Drittwiderspruchsklage gegen mehrere Vollstreckungsgläubiger, so ist der Streitwert für jeden dieser Gläubiger in der Höhe festzusetzen, in der von diesem die Zwangsvollstreckung betrieben wird.