Streitwert des Vergleichs bei Beteiligung des Streithelfers
OLG Koblenz, Beschluß vom 22.12.1997 - Aktenzeichen 14 W 771/97
DRsp Nr. 1999/2089
Streitwert des Vergleichs bei Beteiligung des Streithelfers
»Beteiligen sich am Prozeßvergleich auch die Streithelfer, so bestimmt sich der Streitwert nicht nur nach dem Streitwert zwischen den Hauptparteien, vielmehr ist der Gegenstandswert des Vergleichs auf die Summe aller untereinander verglichenen Ansprüche festzusetzen.«