OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.06.2003 - Aktenzeichen 2 W 24/03
DRsp Nr. 2004/19658
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Der im selbstständigen Beweisverfahren festgesetzte Streitwert kann nachträglich nach oben und unten korrigiert werden. Er richtet sich grundsätzlich nach der objektiven Bewertung durch den gerichtlich eingeschalteten Sachverständigen.