In seinem Gutachten hatte der Sachverständige Wagner die Sanierungsmaßnahmen für das Wohn- und Geschäftshaus des Antragstellers mit insgesamt 146.000 DM zuzüglich Mehrwertsteuer, aber inkl. 17.000 DM Sowieso-Kosten veranschlagt (GA Bl. 64 unter Ziff. 7.4).
Danach hatte das Landgericht den Streitwert des Beweissicherungsverfahrens zunächst auf bis zu 150.000 DM festgesetzt (Beschluß vom 23.02.1999 - Bl. 65). Dagegen hatte der Antragsteller Beschwerde erhoben mit dem Ziel, den Streitwert des Beweissicherungsverfahrens unter Berücksichtigung der Sowieso-Kosten von 17.000 DM auf 129.000 DM (netto - ohne MwSt.) zu reduzieren (Schriftsatz Antragstellervertreter vom 10.01.2000 - Bl. 130).
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