Auf die Beschwerde der Verfügungsklägerin wird der Streitwertbeschluss des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 28. Oktober 2008 dahin geändert, dass ein Betrag von 12.500 Euro festgesetzt wird.
2.Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die Verfügungsklägerin hat am 17.09.2008 eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der dem Verfügungsbeklagten aufgegeben wurde, einen PKW BMW 1er, Baujahr 2004, an sie herauszugeben. Nachdem der Verfügungsbeklagte seinen gegen diesen Beschluss eingelegten Widerspruch zurückgenommen hatte, hat der Einzelrichter den Streitwert auf 6.000 Euro festgesetzt.
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